Der VMGJ Dabringhausen
Der VMGJ Dabringhausen e.V. wurde am 15.02.1996 gegründet. Unser Verein hat zur Zeit ungefähr 100 Mitglieder, die sich aus vielen Familien und Einzelpersonen aus der Gemeinde und aus Dabringhausen und der Umgebung zusammensetzen. Zusammen sind wir an der Unterstützung der missionarischen Gemeinde- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde in Dabringhausen interessiert und können diese Tatkräftig in vielen Bereichen unterstützen.
Die Vereinsform wurde gewählt, weil sie zur Umsetzung der Ziele eine geeignete Möglichkeit ist. Die anhaltenden Rückgänge bei den Kirchensteuereinnahmen zwingen zur Einsparung. Für die Praxis bedeutet dies unvermeidliche Einschränkungen. Wichtige Bereiche in der Gemeinde- und Jugendarbeit sind davon betroffen. Deshalb soll der Verein als Selbsthilfe verstanden werden, um Gemeindearbeit in der gewünschten Breite und mit den erforderlichen Schwerpunkten weiterhin durchführen zu können. Durch die Mitinitiative des Vereins gelang es, dass im Sommer 1996 eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden konnte. Wir haben uns das Ziel gesetzt, langfristig die Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für den Schwerpunkt Jugendarbeit in unserer Gemeinde zu finanzieren.
Eine kontinuierliche Finanzierung geschieht durch Mitgliedsbeiträge. Die Höhe dieser Beiträge kann jeder selbst festlegen und jederzeit wieder verändern. Der Verein verfolgt keine eigenen theologischen oder pädagogischen Ziele, dies bleibt in der Verantwortung der Gemeindeleitung. Deshalb ist zu den Vorhaben des Vereins die volle Übereinstimmung mit dem Presbyterium unabdingbar. Der Vereinsvorstand steht nicht in Konkurrenz zum Presbyterium, sondern Presbyter gehören dem Vereinsvorstand mit an.
Aktuelle Projekte
Folgende Projekte unterstützen wir aktuell:
» Teilfinanzierung der Stelle unserer Gemeindepädagogin Ulrike Würth
» Unterstützung von externen Mitarbeiterschulungen für die Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde
» Unterstüzung finanzschwacher Familien, um Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten zu ermöglichen
Unser Konzept
Organisation
Der VMGJ ist ein Zusammenschluß von Gemeindegliedern in der Evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen. Die Vereinsform wurde deshalb gewählt, weil sie zur Umsetzung der Ziele die zur Zeit geeignetste Möglichkeit darstellt.
Perspektive
Das Ziel dieses Vereins ist in der Wurzel ein geistliches Anliegen: Wir wollen "Baugerüst" für den Bau des "Reich Gottes" in der Evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen bereitstellen.
Dieser Anspruch und die damit verbundene Verpflichtung kann natürlich in keiner Weise eingeklagt werden und steht darum auch nicht in der Satzung, die nur die juristische und geschäftsmäßige Seite betrachtet. Es darf nicht darum gehen, eine Elite-Gruppe der Gemeinde zu sein, auch nicht Club der Frommen oder Polarisierung von irgendwelchen Gruppierungen. Damit heute und in Zukunft Misionarische Gemeindearbeit betrieben werden kann, wird der Verein, entsprechend seinen Möglichkeiten, die nötigen Mittel bereitstellen.
Zu den Vorhaben des Vereins ist die volle Zustimmung und Übereinstimmung mit dem Presbyterium unabdingbar, sonst ist alles Mühen und Arbeiten vergeblich. Der Vereinsvorstand steht nicht in Konkurrenz zum Presbyterium, sondern Presbyter sollen dem
Vorstand mit angehören, allerdings nicht in absoluter Mehrheit, damit kein Machtmonopol entsteht. Auch soll der Vorstand nicht durch nahe verwandtschaftliche Bindungen gehemmt werden.
Verpflichtung
Eine praktische Seite der Bereitstellung besteht ganz profan, in finanzieller Unterstützung; dahinter verbirgt sich aber eine große individuelle Opferbereitschaft. Diese wird in Zukunft immer nötiger, da die Finanzdecke der Kirche stetig dünner wird. Die Mitgliedsbeträge sind so bemessen, daß sie für die überwiegenden Mitglieder noch kein außergewöhnliches Opfer darstellen. Der Vorstand hat das Recht, in Einzelfällen Beitragsermäßigung einzuräumen.
Grundsätzlich wird jedoch angenommen, daß die freiwillige Beitragszahlung den Mindestbeitrag übersteigt. Eine Reduzierung auf den Pflichtbeitrag ist ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich, sollte aber dem Vorstand, sobald der Fall erkennbar wird, mitgeteilt werden.
Die Spendenhöhe der einzelnen Mitglieder muß absolut diskret behandelt werden. Über Vorstand und Kassenprüfer hinaus darf sie weder internen noch externen Personen zugänglich sein, damit nicht die Gefahr von finanzieller Hörigkeit entsteht.
Durchführung
Missionarische Gemeinde ist darauf angewiesen, daß möglichst viele Gemeindeglieder sich in die verschiedensten Aufgaben als ehrenamtliche Mitarbeiter einbringen. Trotzdem kann und sollte man auch heute auf ein gutes Team Hauptamtlicher nicht leichtfertig verzichten. Darum sieht der Verein folgende Möglichkeiten vor:
Bei Anstellung eines hauptamtlichen Mitarbeiters durch die Gemeinde, gewährt der Verein einen monatlichen ?Personalkostenzuschuß an die Gemeinde. Soll ein Mitarbeiter angestellt werden, dessen Randbedingungen nicht den kirchlichen Richtlinien entsprechen, so kann die Anstellung durch den Verein erfolgen. Dann wird die Gemeinde dem Verein einen monatlichen Betriebskostenzuschuß zur Verfügung stellen. Langfristig ist an die Unterstützung folgender Aufgaben gedacht:
a) Die Zurüstung und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern für Jugend- und junge Erwachsenenarbeit.
Dies ist wichtig, damit solide Gruppenarbeit betrieben werden kann.
b) Beihilfe zu Freizeiten (für sozial schwache Teilnehmer).
Oft werden Bezüge und Verbindungen zu Außenstehenden auf Freizeiten bzw. "Urlaub mit der Gemeinde" geknüpft; ein nach wie vor nicht zu vernachlässigender Arbeitszweig der Gemeinde.
c) Missionarische Wochen, Seminare und Offene Abende.
Veranstaltungen für Kirchenferne unterliegen einem hohen Anspruch an Aufmachung, Gestaltung und Durchführung.
d) Mittel für die Besuchsdienste.
Besuche in der Gemeinde dienen der Kontakt- und Informationsförderung. Nützliche Hilfen dazu können Gemeindebrief und weitere Medien sein.
Die Fülle dieser Aufgaben verlangt oft mit wechselnden Schwerpunkten nach Mitteln, die so im Haushaltsplan der Gemeinde nicht realisierbar sind. Die Beweglichkeit des Vereins kann und soll hier neue Freiheiten schaffen, damit gute bestehende Arbeit nicht eingestellt werden muß, bzw. daß neuerkannte Aufgaben in Angriff genommen werden können.
Herausforderung
Wer diese Aufgaben als sinnvoll und notwendig erkannt hat, und dann die Bereitschaft zu einem echten regelmäßigen finanziellen Opfer mitbringt, der fühlt sich auch persönlich mit hineingenommen in die Verantwortung für diese Arbeit. Das äußert sich in Gesprächen, Informationen und Beratung mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Hieraus erwächst auch die Verbindung in Gebet und Fürbitte, und darauf liegt die Verheißung des Herrn der Kirche, Jesus Christus.
In Matthäus 9, Vers 37 + 38 spricht er zu seinen Jüngern:
"Die Ernte ist groß, aber wenige sind der Arbeiter. Darum bittet den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte sende.
Die Aufgaben des Vereins lassen sich anschaulich in diesem Bild zusammenfassen:
- Wir wollen den Herrn der Ernte bitten um Arbeiter und für die Arbeiter.
- Wir wollen da, wo wir können, selbst Hand anlegen.
- Wir wollen die Arbeiter mit Arbeitsgerät versorgen und das nötige Werkzeug bezahlen.
- Wir wollen uns an den Lohnkosten der Arbeiter beteiligen.
Unsere Satzung
§ 1 - Name und Sitz des Vereins
Der "VMGJ-Dabringhausen e.V." - Verein für missionarische Gemeinde- und Jugendarbeit - hat seinen Sitz in Wermelskirchen-Dabringhausen und ist im Vereinsregister Wermelskirchen eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §54 der Abgabenordnung. Das Ziel seiner Arbeit ist die Erhaltung und Förderung der missionarischen Gemeinde- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen.
Dies geschieht vorrangig durch die Unterstützung der Gemeinde bei der Bereitstellung der für die missionarische Arbeit erforderlichen Personal- und Sachkosten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Anstellung von eigenem Personal, der Förderung von Mitarbeiterschulungen und missionarischen Veranstaltungen, Beihilfe zu Freizeiten, Bereitstellung von Medien zur Kontakt- und Informationsförderung unter den Gemeindegliedern, sowie Förderung zur Anschaffung von Arbeitsmitteln.
Für eigenes Personal ist das Arbeitsfeld die Evangelische Kirchengemeinde Dabringhausen. Arbeitsvertrag und Dienstanweisung werden übereinstimmend von Presbyterium und Vereinsvorstand erarbeitet und für jeden Arbeitnehmer des Vereins individuell festgeschrieben. Das gilt auch für kirchliches Personal, wenn es vom Verein mitfinanziert wird.
§ 3 - Gewinn- und Vermögensverteilung
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
§ 4 - Haftung
Für etwaige namens des Vereins eingegangene Verbindlichkeiten haftet allein das Vermögen des Vereins. Eine Haftung der Vereinsmitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen.
§ 5 - Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die satzungsmäßigen Ziele des Vereins unterstützen will und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Anträge auf Mitgliedschaft sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die eventuelle Ablehnung eines Antrags kann dem Antragsteller gegenüber ohne Begründung erfolgen.
Die Mitgliedschaft erlischt bei Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann zum Ende eines jeden Quartals des Geschäftsjahres erfolgen und muss dem Vorstand spätestens drei Monate zuvor schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes bei Nichterfüllung der vom Mitglied zu erwartenden Pflichten, oder wenn sich das Mitglied nachhaltig und störend zu den Zielen des Vereins in Widerspruch setzt.
§ 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und dabei alle Rechte auszuüben, die ihnen nach dieser Satzung gegeben sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitglieder erkennen durch ihren Beitritt die Bestimmungen dieser Satzung an und verpflichten sich damit, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben in der ihnen geeigneten Weise zu unterstützen.
§ 7 - Beiträge - Spenden - Rechnungsprüfung
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt wird. Beitragszahlungen und Spenden, sowie Zuschüsse oder Spenden Dritter, sind ausschließlich zur Durchführung der Vereinsaufgaben zu verwenden.
Nach Beendigung des Geschäftsjahres hat eine Prüfung der Wirtschafts- und Kassenführung durch 2 von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfer zu erfolgen.
§ 8 - Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 9 - Der Vorstand
I. Der Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus 6 Personen, und zwar aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand. Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem Schriftführer
4. dem Kassenführer
5. zwei Beisitzern.
Bestellung des Gesamtvorstandes:
a) Zwei Mitglieder des Gesamtvorstandes sind Mitglieder des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen und werden vom Presbyterium für die Dauer von 4 Jahren bestellt. Ihre Funktion innerhalb des Vorstandes z.B. Vorsitz, Beisitzer usw. wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
b) Die übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ebenfalls für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich. Wählbar sind Mitglieder vom vollendeten 21. Lebensjahr an.
Der Gesamtvorstand darf maximal zur Hälfte aus Presbyteriumsmitgliedern bestehen; wobei nicht gleichzeitig der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende dem Presbyterium angehören dürfen, sondern nur einer der beiden Presbyteriumsmitglied sein soll.Die Vorstandsmitglieder dürfen untereinander nicht verheiratet, verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten oder zweiten Grade verschwägert sein. Dem Gesamtvorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Der Gesamtvorstand tritt je nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Er wird vom Vorsitzenden einberufen und ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so hat der Vorstand das Recht, sich durch Zuwahl bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ergänzen. Im Falle des Ausscheidens eines vom Presbyterium bestellten Mitgliedes sind die Regelungen des § 9 Ia zu beachten. über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von 2 Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird.
II. Der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des §26 BGB.
Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Im Innenverhältnis sind sie zur selbständigen Beschlussfassung und zu Vertretungshandlungen für den Verein nur insoweit berechtigt, als kein Beschluss des Gesamtvorstandes entgegensteht.
§ 10 - Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat jährlich einmal innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Jahresberichts
b) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
c) Wahl von 2 Kassenprüfern für das laufende Geschäftsjahr
d) alle 2 Jahre Wahl von 2 Vorstandsmitgliedern
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mehr als 1/4 der Vereinsmitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung verlangt oder wenn der Vorstand es für nötig hält.
Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung ist ordnungsgemäß, wenn sie spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die letzte dem Verein bekannte Adresse des Mitglieds abgesandt worden ist.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zu Beschlüssen auf Satzungsänderungen, auf Änderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 aller Vereinsmitglieder erforderlich. Sind weniger als 2/3 der Mitglieder erschienen, so kann innerhalb von 6 Wochen zu gleichem Tagesordnungspunkt in einer wiederholten Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Auf die erleichterte Beschlussfassung ist durch ordnungsgemäße Einladung hinzuweisen.
Die Vorstandsmitglieder nach §9 Ib und Kassenprüfer sollen einzeln und in geheimer Abstimmung gewählt werden. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vorher dem Vorstand schriftlich vorliegen. über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von einem Vorstandsmitglied und zwei weiteren Vereinsmitgliedern unterzeichnet wird.
§ 11 - Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Evangelische Kirchengemeinde Dabringhausen. Die Empfängerin hat die ihr zufallenden Vermögensteile unmittelbar und ausschließlich für die in §2 genannten Zwecke zu verwenden.
Den VMGJ unterstützen
Wir freuen uns, wenn Sie die Aufgaben und Ziele des Vereins finanziell oder ideell mittragen möchten! Sie haben zwei Möglichkeiten uns zu unterstützen, entweder über eine Mitgliedschaft oder durch gelegentliche Spenden. Der Verein ist übrigens vom Finanzamt Leverkusen als gemeinnützig anerkannt, so dass alle Beiträge und Spenden steuerabzugsfähig sind.
Mitgliedschaft im VereinÜber die Mitgliedschaft in unserem Verein unterstützen Sie unsere Arbeit langfristig. Sie können Ihren Beitrag selber festlegen und jeder Zeit verändern. Um Mitglied zu werden laden Sie sich bitte den Mitgliedsantrag runter: |
Einzelspende
Wenn Sie unsere Arbeit durch eine Einzelspende unterstützen möchten, dann nutzen Sie bitte unser Spendenkonto: |
Kontakt
VMGJ Dabringhausen e.V.
c/o Arno Wengler
Altenberger Straße 32
42929 Wermelskirchen
Telefon 02193 4144
mail@vmgj-dabringhausen.de